Der "Wahnsinn" mit den Scheinen geht weiter !!!

Ich wollte ja nie wieder irgendeine Prüfung machen, dies hat sich als Irrtum herausgestellt. Seit Juni 2009 darf man nun auch als Österreicher ein Küstenpatent machen und das obwohl wir gar kein Meer haben.

Also habe ich mich hingesetzt und wieder gebüffelt, die Seekarte, das Kursdreieck und den Zirkel ausgepackt und ein wenig Navigation gebüffelt.

Ich habe ich die kleine Yacht Master Licence gemacht und mir auch das IC mit dem österreichischen Adler von der Staatsdruckerei ausstellen lassen. Also ab jetzt ist jede Dikussion, wo darf ich, mit welchem Schein, wann auf dieser Welt fahren erledigt. Wenn der Italiener in der Lagune von Venedig die Nase rümpft wegen des kroatischen Scheines, dann halte ich ihm halt jetzt den österreichischen Adler unter die Nase !

Ab sofort gilt: WELTWEIT ÜBERALL !!!

 Aus dem Österreichischem Seeschifffahrtsgesetz BGBL Nr. 174/1981 i.d.F.BGBL Nr 452 und 692/1992 und Seeschifffahrtsverordnung BGBL 189/1981, BGBL ll Nr. 365/1998 und BGBL llNr. 274/2004 geht eindeutig hervor, dass die Befähigungsausweise des MSVÖ bzw. ÖSV die amtlichen Befähigungsausweise der Republik Österreich sind.
Weiters sind der MSVÖ und der ÖSV ermächtigt auf Grundlage eines gemäß § 15 Abs.2 des Seeschifffahrtsgesetzes ausgestellten Befähigungsausweises über Antrag das "International Certificate for Operators of Pleasure Craft" über die Staatsdruckerei auszustellen. Dabei ist Voraussetzung, dass der Bewerber ein im Sinne des Seeschifffahrtsgesetztes gültigen Befähigungsausweis besitzt, der nur vom MSVÖ oder ÖSV ausgestellt und österreichischer Staatsbürger ist oder seinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich hat.

Für weitere Informationen steht auch die HOMPAGE des Bundesministeriums für Verkehr Innovation und Technik zur Verfügung  bzw. Hier ein weiterführendes Dokument (PDF) des Ministeriums zum Thema.

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